Hundesportverein Grünsfeld

                             Platzordnung  
                          

       Die Gültigkeit dieser Platzordnung erstreckt sich auf den gesamten
       Bereich des Hundesportplatz, wobei die Wiese an der Scheune und die
       Zufahrtswege zum Platz mit einbezogen sind.

  1.  Den Anweisungen der Ausbilder bzw. Vorstandsmitglieder ist Folge zu
     leisten.
  2.  Die Anwendung von Stachelhalsband, Teletakt oder ähnliche Geräte
    sind auf dem Gelände des HSV Grünsfeld untersagt.
  3. Die Hunde sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an der Leine zu
    führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen auf dem Übungsplatz werden
    von den Ausbilder angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer
    auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund
    unerwünschtes Verhalten zeigt.
  4. Es ist darauf zu achten, daß die Hunde vor jeder Übungsstunde
    ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren. Wenn Hunde auf dem
    Übungsplatz Kot absetzen ist dieser umgehend zu entfernen.
  5. Das Urinieren von Rüden an Gegenstände auf dem Übungsplatz soll
    unter allen Umständen vermieden werden, zumal Folgehandlungen
    anderer Rüden ausgelöst werden.
  6. Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
    Der Verein haftet nicht für Schäden oder Unfälle. Jeder Hundeführer
    bzw. Besitzer haftet für seinen Hund nach dem BGB. Der Abschluss
    einer Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht.
  7. Eine Tollwutschutzimpfung ist erforderlich und auf Verlangen
    nachzuweisen.
  8. Auf dem Übungsplatz ist das Rauchen untersagt. Außerhalb des Platzes
    sind die Zigarettenkippen in den Aschenbechern und nicht auf den
    Boden zu entsorgen.
  9. Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz; dies gilt für die
    Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin
    noch attraktiv für Rüden ist.
  10. Alle vereinseigenen Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach der
    Benutzung an die Aufbewahrungsorte zurückzubringen.
  11. Das Gelände steht außerhalb der Übungsstunden jedem Mitglied zur
    Verfügung.
  12. Gewerbsmäßige Hundeabrichtung ist auf dem Vereinsgelände strengstens
    untersagt.
  13. Eltern haften für ihre Kinder.
    Der Übungsplatz ist kein Kinderspielplatz. Kindern ist daher der
    Aufenthalt auf dem Übungsplatz untersagt. Es sei denn sie arbeiten
    bzw. beschäftigen sich unter Aufsicht mit ihrem Hund.
  14. Jegliche Regressansprüche an den Verein werden nicht anerkannt.

                                          Der Vorstand

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