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Hundesportverein
Grünsfeld
Platzordnung
Die
Gültigkeit dieser Platzordnung erstreckt sich auf
den gesamten Bereich
des Hundesportplatz, wobei die Wiese an der Scheune
und die Zufahrtswege
zum Platz mit einbezogen sind.
- Den
Anweisungen der Ausbilder bzw. Vorstandsmitglieder
ist Folge zu
leisten.
- Die
Anwendung von Stachelhalsband, Teletakt oder
ähnliche Geräte
sind auf dem Gelände des
HSV Grünsfeld untersagt.
- Die Hunde
sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an
der Leine zu
führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen
auf dem Übungsplatz werden von den Ausbilder
angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf
seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen,
wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
- Es ist darauf
zu achten, daß die Hunde vor jeder Übungsstunde
ausreichend
Gelegenheit haben, sich zu entleeren. Wenn Hunde
auf dem Übungsplatz Kot absetzen ist dieser
umgehend zu entfernen.
- Das Urinieren
von Rüden an Gegenstände auf dem Übungsplatz
soll
unter allen Umständen vermieden werden,
zumal Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst
werden.
- Das Betreten
des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
Der
Verein haftet nicht für Schäden oder Unfälle.
Jeder Hundeführer bzw. Besitzer haftet für
seinen Hund nach dem BGB. Der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht.
- Eine Tollwutschutzimpfung
ist erforderlich und auf Verlangen
nachzuweisen.
- Auf dem Übungsplatz
ist das Rauchen untersagt. Außerhalb des Platzes
sind
die Zigarettenkippen in den Aschenbechern und
nicht auf den Boden zu entsorgen.
- Läufige Hündinnen
haben keinen Zutritt zum Platz; dies gilt für
die
Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende
Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für
Rüden ist.
- Alle vereinseigenen
Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach
der
Benutzung an die Aufbewahrungsorte zurückzubringen.
- Das Gelände
steht außerhalb der Übungsstunden jedem Mitglied
zur
Verfügung.
- Gewerbsmäßige
Hundeabrichtung ist auf dem Vereinsgelände strengstens
untersagt.
- Eltern haften
für ihre Kinder.
Der Übungsplatz ist kein
Kinderspielplatz. Kindern ist daher der Aufenthalt
auf dem Übungsplatz untersagt. Es sei denn sie
arbeiten bzw. beschäftigen sich unter Aufsicht
mit ihrem Hund.
- Jegliche
Regressansprüche an den Verein werden nicht
anerkannt.
Der
Vorstand
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